Yoga in Verbundenheit


Kursbeschreibung

Du bist Yoga Neuling oder hast schon etwas Erfahrung? In meinen Kursen sind alle willkommen! Hier nehmen wir uns die Zeit durch genussvolle Bewegungen und kraftvolle Yogahaltungen zu fließen und dabei Räume der Entspannung und den Kontakt mit uns selbst zu ermöglichen. Nimm dir die Zeit, dir selbst etwas Gutes zu tun!

Yogakurse

Anmeldung und Kursgebühr

Kursgebühr:

Kosten: 154 €

Schnuppern: Gerne darfst du zu Beginn des Kurses eine kostenlose Probestunde machen. Sprich mich einfach darauf an (Mail/Tel. siehe unten)

Anmeldung: 

Anfrage eines Anmeldeformulars an yoginini@posteo.de

Wenn du Fragen hast, melde dich gerne unter 0157 56377307.

Über mich, Nini

Nini (Nadine) Eisenhardt

Yogalehrerin

Ich bin sehr glücklich darüber, dass ich nicht nur als Schulsozialarbeiterin, sondern seit ein paar Jahren auch als Yogalehrerin Menschen begleiten darf. Den zweiten Teil meiner vierjährigen Ausbildung an der Freiburger Yoga Schule habe ich im Frühjahr 2024 absolviert und seit September 2022 darf ich mich glücklich schätzen, Yogalehrerin an der FYS zu sein.
Mir hat dieser Yogaweg bis zu diesem Moment unglaublich viel Stabilität, Orientierung und Warmherzigkeit auch mit mir selbst gebracht. Diese wohltuende und gleichzeitig ehrliche Weise mit mir selbst in Kontakt zu treten, unterstützt mich dabei auch wirklich schwierige, krisenhafte Phasen auszuhalten und mir selbst freundlich beizustehen. Dafür bin ich sehr dankbar und freue mich umso mehr Menschen auf dieser Reise zu begleiten.


Yoginini

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Nadine Eisenhardt
Yoginini – Yoga in Verbundenheit
Käthe-Kollwitz-Straße 2
79111 Freiburg im Breisgau

Kontakt:

Telefon: +49157 56377307
E-Mail: yoginini@posteo.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Die Continentale
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Verbraucherstreitbeilegung/ Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:
e-recht24.de

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